Pressemitteilung — Bürgerinitiative Holzheim

 

Betreff: Geplante EOS-Deponie in Holzheim
hier: Bürgerinitiative informiert

Die Veranstaltung der Bürgerinitiative Holzheim vergangenen Sonntag sollte über den aktuellen Verfahrensstand und das weitere Vorgehen gegen die geplante Schlackendeponie informieren.

Zu Beginn unterrichtete BI-Sprecher Josef Unsinn die Anwesenden über das Gespräch mit Ministerpräsident Stoiber am Rande des CSU-Familienfestes in Kaisheim. Bereits am Montag danach habe Umweltminister Goppel angerufen und der BI einen Gesprächstermin angeboten. Man werde deshalb diesen Donnerstag nach München fahren und über die geplante Deponie sprechen. "Dabei wird auch das bisherige Verhalten der Regierung von Schwaben ein Thema sein", so Unsinn.

Anschließend gab Reinhard Hölzl einen Rückblick auf das Presse-Echo der vergangenen zwei Monate seit Gründung der BI. Mittlerweile seien 33 verschiedene Artikel, Kommentare und Leserbriefe in der lokalen wie regionalen Presse erschienen, die sich mit der geplanten Deponie beschäftigten. Als Folge hätten sich weitere Kontakte ergeben, insbesondere zu einer BI im Fürther Raum, die sich erfolgreich gegen ein Hausmüll-Deponieprojekt gewehrt habe und nun ihre Erfahrungen zur Verfügung stelle.

Zur Anzeige gegen die Lech-Stahlwerke erklärte Hölzl, daß die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen aufgenommen und zur Durchführung die Kriminalpolizei Dillingen eingeschaltet hat.

Um die Besucher der Informationsveranstaltungen davon zu überzeugen, daß die BI aus begründeten Verdachtsmomenten heraus gehandelt habe, wurden Bilder der Deponie Hemerten gezeigt, wie sie Mitte Juli von der BI aufgenommen wurden und neben fünf chemischen Feinanalysen als Beweismittel an die Staatsanwaltschaft übergeben wurden.

Desweiteren gab Hölzl eine Zusammfassung der Stellungnahmen des Geologischen Büros Dr. Heimbucher, Nürnberg, und des BI-Fachanwaltes Dr. Hofmann-Hoeppel, Würzburg. Nach Sichtung der eingereichten Planungsunterlagen hätten sich folgende Schwerpunkte an Einwendungen für den bevorstehenden Erörterungstermin ergeben:

Fazit des Rechtsanwaltes: "Nach dem gegenwärtigen Verfahrensstand scheidet eine Planfeststellungsfähigkeit des Projekts aus."